Teil 11: (Urheber-) Rechte
Das Thema Rechte habe ich in den vorherigen Kapitel hier und da bereits kurz angeschnitten. Da es aber ein sehr wichtiges Thema ist, das mich kurz vor der Veröffentlichung ins schwitzen brachte, möchte ich ihm ein eigenes Kapitel widmen.
Warum sollte dieses Thema wichtig sein? Als kleiner Selfpublisher geht man doch sowieso in der Masse und neben den großen Verlagen unter.
Nun, es ist richtig, dass man als Selfpublisher kurz nach der Veröffentlichung seines Buches schnell in der Versenkung verschwindet. Als selbstverlegender Autor hat man einfach nicht die Möglichkeiten, die Reichweite oder das Budget groß und viel Werbung für sein Werk zu machen, wie Verlage das können. Darum landet man schnell in der dunklen Ecke, wo man durch Zufall oder weitersagen gefunden wird.
Trotzdem sollte man nicht glauben, dass man dadurch vor Rechtsstreitigkeiten geschützt ist. Die Verletzung Rechte anderer bleibt eine Verletzung der Rechte. Da ist es egal, ob man der weltberühmte Autor oder die kleine Kitsche aus der Seitenstraße ist.
Im schlimmsten Fall landet man vor Gericht und muss tausende von Euros Strafe zahlen. Dabei geht die Gerichtsbarkeit nach dem Land des Klägers. Kommt z.B. der Kläger aus den USA wird der Prozess dort abgehalten. Und in den USA sind Prozesse um (Urheber-) Rechtsverletzungen extrem kostspielig.
Den Titel meines Buches und auch einige Firmennamen z.B. musste ich kurz vor der Veröffentlichung umbenennen. Denn zu jedem Namen gab es bereits eine real existierende Firma. Meine Geschichte habe ich unter dem Arbeitstitel “Genetica” verfasst. Nun gibt es eine Firma in Österreich (meine ich), die eben genau diesen Namen hat und dieselben Firmenziele (Genforschung und Verbesserung). Im dümmsten Fall fände die reale Firma es nicht besonders toll, wenn ihr Name mit illegalen Menschenversuchen und unethischen Experimenten und eingriffen in die Natur in Verbindung gebracht wird. Selbst wenn es nur eine fantasy Geschichte ist.
Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, wie teuer ein Prozess wegen (Urheber-) Rechtsverletzungen sein kann. Man sollte sich daher genau überlegen, ob man z.B. eine Marke oder ein Werk beim Namen erwähnt oder es doch lieber bleiben lässt oder es einfach umschreibt. Wenn ich von dem colahaltigen Getränke mit dem roten Logo reden, weiß sofort jeder, welche Marke gemeint ist. Ich kann aber auch nur Cola sagen. Denn das ist das Getränk und keine geschützte Marke.
Das kann man jetzt blöd, gemein und umständlich finden. Am Ende muss jeder selbst wissen, ob er das Risiko eingehen will. Man sollte sich der Konsequenzen jedoch bewusst sein.
Die Rechtsprechung um solche Verletzungen von Rechten sind sehr umfangreich und auf jede einzelne Variante einzugehen würden den Rahmen dieser Miniserie sprengen. Was ich aber noch erwähnen möchte ist im speziellen die Urheberrechtsverletzung. Denn sie war und ist wichtig für die Covergestaltung und die hier auf der Website veröffentlichten Bilder.
Man kann nämlich nicht einfach ein Bild aus dem Internet kopieren und es für seine eigenen Zwecke gebrauchen. Schließlich hat der Künstler oder der Fotograf Arbeit hinein investiert, um damit Geld zu verdienen. Entsprechend sehen diejenigen es nicht gerne, wenn ihre Werke ohne ihre Erlaubnis zur Geldeinnahme bei anderen genutzt werden.
Das wäre so, als würde dein Nachbar in dein Haus einbrechen, während du im Urlaub ist, das Haus neu anstreicht und dann behauptet: “So, das ist jetzt mein Haus.” Fände man nicht so toll, oder?
Darum male ich meine Bilder für die Website selbst. Ob ich das gut mache, bleibt jedem selbst zur Entscheidung überlassen^^ Das ist zwar wesentlich zeitintensiver, als mir ein Bild aus dem Internet zu suchen. Aber dadurch muss ich mich nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen oder teure Lizenzen kaufen.
Beim Cover entschied ich mich, neben den im vorangegangenen Kapitel erwähnten Punkten, auch deswegen dazu es selbst zu gestalten, da auch dann hier alle Rechte bei mir liegen. Was viele nämlich nicht wissen oder vergessen ist, dass man zwar durch die Übergabe des fertigen Covers den Besitz und weitestgehend alle Rechte an dem Cover erhält. Das geistige Eigentum verbleibt aber beim Designer. Schließlich hat er es geschaffen und kann am Ende somit darüber bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Das ist ähnlich wie beim Fotografen. Du kriegst zwar die Bilder von ihm und du kannst damit im Prinzip machen was du willst. Das Eigentum erwirbst du aber nicht daran. Darum muss der Fotograf als Quelle auch immer genannt werden.
Gut, es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Designer oder ein Fotograf kommt und dir die Nutzung des Fotos oder des Covers untersagt. Aber genauso wie mit den Bildern für die Website, muss ich mich nicht mit derartigen Dingen auseinandersetzen, da ich alles selbst gemacht habe/ selber mache.
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Eingestellt am: 24.01.2021